Am 13. Mai 2026 stimmte die Sektion „Allgemeines Lebensmittelrecht“ des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) positiv über einen Verordnungsentwurf ab, welcher die Verwendung von Monacolinen aus Rotschimmelreis in Lebensmitteln verbietet.

Der positiv abgestimmte Verordnungsentwurf ändert den Anhang III der Anreicherungsverordnung (EG) Nr. 1925/2006 und nimmt Monacoline aus Rotschimmelreis in die Liste der verbotenen Stoffe in Teil A auf.

Grundlage des Verbots ist eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus Februar 2025, welche im Rahmen des Artikel-8-Verfahrens der Anreicherungsverordnung (EG) Nr. 1925/2006 erstellt wurde. Zwar reichten diverse Interessenvertreter weitere Daten ein, doch die EFSA hielt an ihren erheblichen Bedenken zur Sicherheit von Monacolinen aus Rotschimmelreis fest.

Das Verbot ist dabei keineswegs überraschend, vielmehr ist es der Schlusspunkt jahrelanger schrittweiser Einschränkungen. Bereits 2022 beschränkte die EU-Kommission die Verwendung auf Einzelportionen mit weniger als 3 mg Monacoline pro Tag. Mitte 2024 wurde zudem die zugehörige gesundheitsbezogene Angabe („Health Claim“) zu Monacolin K aus Rotschimmelreis aus der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gestrichen.

Das Verwendungsverbot gilt jedoch noch nicht unmittelbar. Hierfür muss die Verordnung zunächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung wird nach derzeitiger Planung gegen Ende des Jahres 2026 gerechnet. Zudem sieht der Entwurf für Produkte, die vor dem Inkrafttreten bereits rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, eine Übergangsfrist von 12 Monaten zum Abverkauf vor.

 

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