Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Rahmen des aktuellen EFSA Peer Review der aktiven Substanz Cholinhydrogenphosphonat den toxikologischen Referenzwert für Phosphonsäure abgesenkt. Eine erste Abschätzung ergab für einzelne Verbrauchergruppen bei den derzeit festgelegten Rückstandhöchstgehalten (maximum residue level, MRL) mitunter Überschreitungen der neuen akzeptablen täglichen Aufnahmemenge (acceptable daily intake; ADI). Die EFSA empfiehlt daher, die bestehenden Rückstands-höchstgehalte für Phosphonsäure und ihrer Salze zu überprüfen.

Bei Cholinhydrogenphosphonat handelt es sich um eine neue aktive Substanz, deren Genehmigung für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln beantragt wurde. Da die Substanz ein Salz der Phosphonsäure darstellt, stand diese dabei im Mittelpunkt der toxikologischen Bewertung.

Auf Basis einer Entwicklungstoxizitätsstudie an Kaninchen leitete die EFSA eine ADI in Höhe von 0,69 mg/kg Körpergewicht (KG)/Tag ab und löst folglich die alte von der EFSA etablierte ADI (1 mg/kg KG/Tag) aus dem Jahr 2018 ab. Die Ableitung einer akuten Referenzdosis (ARfD) hält die EFSA weiterhin nicht für erforderlich (EFSA Journal. 2026;24:e10288).

Besonders interessant sind die möglichen Auswirkungen auf die bestehenden MRLs für die Rückstandsdefinition „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“. Unter Anwendung der neuen, niedrigeren ADI führte die EFSA eine erste Abschätzung der chronischen Verbraucherexposition durch. Auf Grundlage dieser Screening-Bewertung ergab sich für einzelne Verbrauchergruppen eine Überschreitung der neuen ADI. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die EFSA eine erneute Bewertung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte für Phosphonsäure.

Bis zu einer möglichen Anpassung der geltenden MRLs dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen. In einem nächsten Schritt muss zunächst die neue ADI regulatorisch auf EU-Ebene bestätigt („endorsed“) werden. Daran könnte sich eine Überprüfung der bestehenden MRLs anschließen. Erst auf dieser Grundlage wären schließlich Änderungen der in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten MRLs zu erwarten. Bis sich die Neubewertung tatsächlich in geänderten gesetzlichen MRLs niederschlägt, vergehen also voraussichtlich noch Jahre.

meyer.science GmbH

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