Der Verordnungsentwurf zur Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten für Chlorat in der Verordnung 396/2005 (SANTE/10684/2015 Rev. 8) wurde angenommen in der Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 17./18. Februar 2020. Die darin definierten temporären Rückstandshöchstgehalte sollen nach 5 Jahren überprüft werden.

Nach dem bisherigen Zeitplan der EU-Kommission wird die Verordnung im Amtsblatt der EU voraussichtlich im Herbst 2020 veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Es sollen keine Übergangsregelungen gewährt werden.

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