Am 21. November 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/2895 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Listeria (L.) monocytogenes.

Demnach sollen in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 die mikrobiologischen Lebensmittelsicherheitskriterien bzgl. L. monocytogenes für die Lebensmittelkategorie „1.2. Andere als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmte, verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von L. monocytogenes begünstigen können“ wie folgt geändert werden:

  • in Verkehr gebrachte Erzeugnisse dürfen während der Haltbarkeitsdauer 100 KBE/g nicht überschreiten, sofern der Lebensmittelhersteller zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Wert von 100 KBE/g nicht übersteigt.
  • L. monocytogenes dürfen in den in Verkehr gebrachten Erzeugnissen während der Haltbarkeitsdauer in 25 g nicht nachweisbar sein, sofern der Hersteller nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an L. monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Wert von 100 KBE/g nicht übersteigt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte im Juli 2024 eine Bewertung über die gesundheitsrelevanten Aspekte von Vibrio spp. im Zusammenhang mit dem Verzehr von Meeresfrüchten in der EU (EFSA Journal. 2024;22:e8896.). Laut EFSA wird die Prävalenz von Vibrionen in Meeresfrüchten und Fischereiprodukten aufgrund des Klimawandels zunehmen, sowohl weltweit als auch in Europa. Darüber hinaus wird bei einigen Vibrio-Arten zunehmend eine Resistenz gegen Reserveantibiotika festgestellt.

Die FDA (US Food and Drug Administration) lässt die Bestrahlung von Krustentieren mit einer Dosis von maximal 6.0 kiloGray zu.

Mehr als 1.300 Hepatitis-A-Fälle in elf Mitgliedstaaten wurden seit Januar 2013 gemeldet, davon 240 bestätigte Fälle im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch.

Das BfR-Merkblatt „Schutz vor Infektionen mit enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)“ wurde aktualisiert.

Vom Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) der EFSA wurde eine zweite Stellungnahme bezüglich Pathogenen in Nahrungsmitteln nichttierischen Ursprungs publiziert, die sich mit dem Auftreten von Salmonellen und Noroviren in Beeren beschäftigt.

Am 21. November 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/2895 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hinsichtlich Listeria (L.) monocytogenes.

Demnach sollen in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 die mikrobiologischen Lebensmittelsicherheitskriterien bzgl. L. monocytogenes für die Lebensmittelkategorie „1.2. Andere als für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmte, verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von L. monocytogenes begünstigen können“ wie folgt geändert werden:

  • in Verkehr gebrachte Erzeugnisse dürfen während der Haltbarkeitsdauer 100 KBE/g nicht überschreiten, sofern der Lebensmittelhersteller zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Wert von 100 KBE/g nicht übersteigt.
  • L. monocytogenes dürfen in den in Verkehr gebrachten Erzeugnissen während der Haltbarkeitsdauer in 25 g nicht nachweisbar sein, sofern der Hersteller nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an L. monocytogenes während der gesamten Haltbarkeitsdauer den Wert von 100 KBE/g nicht übersteigt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte im Juli 2024 eine Bewertung über die gesundheitsrelevanten Aspekte von Vibrio spp. im Zusammenhang mit dem Verzehr von Meeresfrüchten in der EU (EFSA Journal. 2024;22:e8896.). Laut EFSA wird die Prävalenz von Vibrionen in Meeresfrüchten und Fischereiprodukten aufgrund des Klimawandels zunehmen, sowohl weltweit als auch in Europa. Darüber hinaus wird bei einigen Vibrio-Arten zunehmend eine Resistenz gegen Reserveantibiotika festgestellt.

Die FDA (US Food and Drug Administration) lässt die Bestrahlung von Krustentieren mit einer Dosis von maximal 6.0 kiloGray zu.

Mehr als 1.300 Hepatitis-A-Fälle in elf Mitgliedstaaten wurden seit Januar 2013 gemeldet, davon 240 bestätigte Fälle im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch.

Das BfR-Merkblatt „Schutz vor Infektionen mit enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)“ wurde aktualisiert.

Vom Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) der EFSA wurde eine zweite Stellungnahme bezüglich Pathogenen in Nahrungsmitteln nichttierischen Ursprungs publiziert, die sich mit dem Auftreten von Salmonellen und Noroviren in Beeren beschäftigt.

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